Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Landhaus & Bienenhaus, Speicher AR — Stand Juli 2026

1. Vertragsabschluss und Zahlung

Mit Bezahlung der Übernachtungs- und Reinigungsgebühren entsteht zwischen Gast und Gastgeber ein Beherbergungsvertrag nach schweizerischem Obligationenrecht. Es gilt:

2. Stornierung

3. Mindestaufenthalt und Belegung

4. Schlafplätze und Maximalbelegung

Landhaus: 3 Doppelbetten, 3 Einzelbetten, 1 Schlafsofa, 1 Bettsofa und 2 Babybeistellbetten. Maximalbelegung: 11 Personen und 2 Babys. In den gemeinschaftlich genutzten Räumen kann es bei Vollbelegung eng werden; wenn alle lange duschen, kann das Warmwasser knapp werden — dies wird mit der Buchung akzeptiert. Als ideale Maximalbelegung erachten wir 6 Erwachsene, 2–3 Kinder und 1 Baby; mehr ist möglich, aber mit Komforteinschränkungen verbunden.

Bienenhaus: 1 Schlafsofa für 2 Personen und 1 Doppelbett für 2 Personen; ausgelegt ist es jedoch auf maximal 2 Erwachsene und allenfalls 1 Kind. Das Bienenhaus ist so günstig, weil es klein und rustikal ist — eine typische Selbstversorgerhütte ohne grossen Luxus.

Wird die Liegenschaft von mehr als den gebuchten Personen genutzt, wird für jede nicht vorgängig gemeldete zusätzliche Person der dreifache Preis pro Nacht und Person in Rechnung gestellt.

5. An- und Abreise

Bezug am Anreisetag ab ca. 16 Uhr; am Abreisetag ist das Haus bis 10 Uhr besenrein zu verlassen. Early Check-in oder Late Check-out sind gegen Aufpreis je nach Buchungsstand auf frühzeitige Anfrage möglich. Wird das Haus nicht besenrein verlassen, werden zusätzliche Reinigungs- und Entsorgungskosten verrechnet.

6. Hausordnung

7. Sorgfalt, Schäden und Abwasseranlage

Das Haus ist vor kurzem renoviert worden; wir bitten unsere Gäste, Sorge zu tragen, damit noch viele weitere Gäste Freude daran haben. Das Mietobjekt ist mit gebührender Sorgfalt zu behandeln. Unüblicher Gebrauch, Reparaturkosten oder das Entfernen grösserer Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt; Schäden an Immobilie und Mobiliar werden zum Neuwert (Anschaffungs- oder Ersatzwert) bzw. zum vollen Reparaturpreis verrechnet.

Wichtig — Abwasserpumpe: Das Abwasser wird über eine Abwasserpumpe in die Kläranlage gepumpt. In der Toilette darf deshalb ausschliesslich Toilettenpapier entsorgt werden — keinesfalls Damenbinden, Tampons, Windeln, Feuchttücher, Küchen- oder Papiertücher oder andere Gegenstände. Ein Pumpendefekt verursacht grossen Schaden und wird in Rechnung gestellt; dies gilt ausdrücklich auch für die Abwasserpumpe selbst.

8. Kinder, Sicherheit und Pool

Für die Sicherheit von Kindern auf Spielplatz, im Haus, im Wald, in der Umgebung, auf der Treppe, am Pool usw. sind ausschliesslich die mitreisenden Erwachsenen verantwortlich; die Aufsichtspflicht obliegt ihnen. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab, wenn Schäden durch Wahrnehmung der Aufsichtspflicht hätten abgewendet werden können. Im Hochsommer wird ein mobiler Pool aufgestellt; die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, Kinder sind jederzeit zu beaufsichtigen.

9. Gruppen und Kaution

Gruppen, bei denen es sich nicht um Familien handelt, haben dies bei der Buchung zu deklarieren. Bei Buchungen nur mit Erwachsenen oder durch Jugendgruppen stellen wir Rückfragen und behalten uns vor, eine Buchung abzulehnen oder an weitere Bedingungen zu knüpfen. Erwachsenen- und/oder Jugendgruppen, die keine Familien sind, haben bei Schlüsselübergabe eine Kaution von CHF 500 sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung der buchenden Person zu übergeben. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird die Buchung storniert oder der Zutritt ohne Rückerstattung der Kosten verweigert.

10. Gasttaxe und Personendaten

Die Gemeinde Speicher verpflichtet uns, pro Nacht und Person eine Gasttaxe einzuziehen und Personendaten der übernachtenden Personen zu melden. Die buchende Person ist mit dieser Meldung an die Gemeinde Speicher einverstanden und haftet für die Richtigkeit ihrer Angaben (namentlich Namen, Vornamen, Adressen und Geburtsdaten der Gäste). Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für falsch angegebene Personendaten und daraus allenfalls resultierende Straftatbestände wie Urkundenfälschung oder Hinterziehung der Gasttaxenabgabe.

11. Besonderheiten der Liegenschaft

Es handelt sich um ein altes Appenzeller Bauernhaus aus dem Jahr 1650, 2022 neu renoviert, in Waldnähe — mit allem, was dazugehört: Wildtiere lassen sich beobachten, auf der nahen Wiese weiden im Sommer Schafe. Eine Eigenheit von Appenzeller Bauernhäusern ist die niedrige Geschosshöhe im Erdgeschoss und der direkt angebaute Stall. Stall und nahes Gartenhaus sind nicht Bestandteil des Mietvertrags. Im Winter wird der Schnee in der Einfahrt im Laufe des Vormittags geräumt; auf der Gartenseite des Hauses ist der Schnee auf einer Strecke von ca. 5 m durch die Mieterschaft selbst zu räumen, Schaufeln stehen bereit.

12. Leistungsumfang

Die Übernachtungsgebühr beinhaltet die kantonale Tourismusabgabe, Handtücher, Putzmittel und frische Bettwäsche (ungebügelt).

13. Langzeitmieten

Bei Langzeitmieten kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag einseitig unter Ansetzung einer Frist von 3 Tagen ohne Angabe von Gründen auf Ende der angekündigten Frist kündigen. Bereits bezahlte Leistungen werden anteilig nach Abzug von Gebühren sowie Reinigungs-, Instandstellungs- und Entsorgungskosten zurückerstattet.

14. Buchungen über externe Plattformen

Preise und Bedingungen auf externen Buchungsplattformen (z.B. Airbnb) können abweichen, da die Plattformen ihre Vermittlungsgebühren einrechnen und die Preise ohne unser Zutun flexibel festlegen; wir definieren nur die Rahmenbedingungen. Mit einer Buchung über eine externe Plattform akzeptieren Sie die dort publizierten Bedingungen.